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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fremdkapitalzinsen, kalkulatorische

Bei den kalkulatorischen Fremdkapitalzinsen handelt es sich - neben den kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen - um einen Teil der kalkulatorischen Zinsen. Sie sind vom Charakter her Opportunitätskosten.

Die kalkulatorischen Fremdkapitalzinsen werden im Zuge der Kostenrechnung für die Nutzung des für die Betriebs- bzw. Verwaltungstätigkeit notwendigen Teils des Fremdkapitals zugrunde gelegt. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um Anderskosten, da die im Rahmen der Kostenrechnung verrechneten (kalkulatorischen) Zinskosten auf das Fremdkapital nicht notwendigerweise den tatsächlichen Zinszahlungen entsprechen müssen, welche ihrerseits als Zinsaufwand in der Ergebnisrechnung erfasst werden.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger