Die kalkulatorischen Fremdkapitalzinsen werden im Zuge der Kostenrechnung
für die Nutzung des für die Betriebs- bzw. Verwaltungstätigkeit notwendigen
Teils des Fremdkapitals zugrunde gelegt. Es handelt sich hierbei
grundsätzlich um Anderskosten, da die im Rahmen der Kostenrechnung
verrechneten (kalkulatorischen) Zinskosten auf das Fremdkapital nicht
notwendigerweise den tatsächlichen Zinszahlungen entsprechen müssen,
welche ihrerseits als
Zinsaufwand in der Ergebnisrechnung erfasst werden.