Als Gemeinschaftshaushalt (auch: EU-Haushalt, EU-Haushaltsplan) wird der Haushalt bzw. der Haushaltsplan der Europäischen Union (EU) bezeichnet. Der Gemeinschaftshaushalt wird vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Der Haushaltsvorentwurf wird von der Europäischen Kommission erstellt.
Das Volumen des Gemeinschaftshaushalts beträgt für das Haushaltsjahr 2014 in der Summe knapp 135,5 Mrd. Euro.
Die wichtigste Einnahmequelle der EU stellen die sog.
EU-Eigenmittel dar. Die beiden größten Ausgabenfelder sind die Bereiche "Nachhaltiges Wachstum" und "Natürliche Ressourcen".
Eine Besonderheit des Gemeinschaftshaushalts ist, dass er aufgrund von EU-Verträgen kein
Haushaltsdefizit
ausweisen darf. Auch die Aufnahme von
Krediten zur Deckung der Ausgaben ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Gemeinschaftshaushalt umfasst den allgemeinen Gesamtplan für die Einnahmen und Ausgaben sowie
Einzelpläne
mit Einnahmen- und Ausgabenplänen für jedes der Organe der EU einzeln - mit Ausnahme des Europäischen Rates
und des Rates der Europäischen Union, die in demselben Einzelplan zusammengefasst sind.
Der Gemeinschaftshaushalt beinhaltet im Gesamtplan:
- geschätzte Einnahmen für das betreffende Haushaltsjahr
- veranschlagte Einnahmen für das vorhergehende Haushaltsjahr und die Einnahmen des vorletzten Haushaltsjahrs
- Verpflichtungs- und
Zahlungsermächtigungen für das betreffende Haushaltsjahr und das vorhergehende Haushaltsjahr
- im vorletzten Haushaltsjahr gebundene Ausgabemittel und geleistete Ausgaben
- Übersicht über die Fälligkeitspläne der im Verlauf der kommenden Haushaltsjahre zu leistenden Zahlungen
- Erläuterungen zu den einzelnen Untergliederungen
Die neun Einzelpläne sind:
- Einzelplan 1: Parlament
- Einzelplan 2: Rat
- Einzelplan 3: Europäische Kommission
- Einzelplan 4: Gerichtshof
- Einzelplan 5: Rechnungshof
- Einzelplan 6: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Einzelplan 7: Ausschuss der Regionen
- Einzelplan 8: Europäischer Bürgerbeauftragter
- Einzelplan 9: Europäischer Datenschutzbeauftragter
Der Gemeinschaftshaushalt enthält ferner:
- Stellenplan für jeden Einzelplan
- Anleihe- und Darlehensoperationen
- Haushaltslinien im Einnahmen- und Ausgabenteil (sind für die Inanspruchnahme der Reserve für den Garantiefonds für Maßnahmen im Außenbereich notwendig)