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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtanhang

Als Gesamtanhang (auch: Konzernanhang) bezeichnet man den zum Gesamtabschluss einer Gebietskörperschaft zu erstellenden Anhang. Im Gesamtanhang sind insbesondere die für den Gesamtabschluss angewendeten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erläutern. Ferner sind Abweichungen von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG) zu erläutern.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger