Der Anhang ist einer der Pflichtbestandteile des
doppischen Jahresabschlusses.
Zweck des Anhangs ist es, dazu beizutragen, dem Leser des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Verschuldungs-,
Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der jeweiligen
öffentlichen Gebietskörperschaft
zu verschaffen. Dieser Zweck wird erfüllt durch Angabe zusätzlicher Informationen,
wie z.B. den verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.