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Gesamtvermögen
Das Gesamtvermögen errechnet sich über die Summe aller
Vermögen
spositionen, die auf der
Aktivseite
der
Bilanz
ausgewiesen werden. Das Gesamtvermögen wird i.d.R. in
Umlaufvermögen
und
Anlagevermögen
untergliedert. Hinzu kommen die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
, welche
Vermögensgegenstände
besonderer Art darstellen.
Nach der
Bilanzgleichung
entspricht das Gesamtvermögen betragsmäßig dem Gesamtkapital.
Gegensatz:
Gesamtkapital
.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger