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Haushaltsrechtsmodernisierung
Der Begriff der Haushaltsrechtsmodernisierung bezeichnet den Umstieg von einem
geldverbrauchsorientierten
zu einem
ressourcenverbrauchsorientierten
öffentlichen
Haushalts-
und
Rechnungswesen
. Man spricht in diesem Kontext auch von der Umstellung von der traditionellen
Kameralistik
auf die
Doppik
. Alternativ wird von einigen
Gebietskörperschaften
auch eine um betriebswirtschaftliche Elemente ergänzte Kameralistik (sog.
erweiterte Kameralistik
) eingeführt.
Siehe hierzu auch:
-
Haushaltsreformen in Deutschland
-
Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland
-
Blog-Einträge zum Thema "EPSAS"
-
Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger