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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsrechtsmodernisierung

Der Begriff der Haushaltsrechtsmodernisierung bezeichnet den Umstieg von einem geldverbrauchsorientierten zu einem ressourcenverbrauchsorientierten öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen. Man spricht in diesem Kontext auch von der Umstellung von der traditionellen Kameralistik auf die Doppik. Alternativ wird von einigen Gebietskörperschaften auch eine um betriebswirtschaftliche Elemente ergänzte Kameralistik (sog. erweiterte Kameralistik) eingeführt.

Siehe hierzu auch:
- Haushaltsreformen in Deutschland
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "EPSAS"
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger