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Interessengruppen
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Interessengruppen
Unter Interessengruppen (auch: Anspruchsgruppen, Stakeholder) einer Organisation (z.B.
öffentliche Gebietskörperschaft,
privates/öffentliches Unternehmen) versteht man die Summe aller Personen, Personengruppen und Organisationen, die von
den Belangen der Organisation betroffen sind, die Interesse an den Belangen der Organisation haben und/oder die Einfluss
auf die Organisation ausüben können.
Interessengruppen (der Verwaltung) einer öffentlichen Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) sind z.B. (ehemalige,
derzeitige und potenziell zukünftige) Bürger/Kunden, Wähler, internationale Organisationen, Wissenschaftler/Forscher, private/öffentliche Unternehmen,
Verwaltungsspitze, politische Mandatsträger, andere Gebietskörperschaften, Medienvertreter, Gewerkschaften, Lobbyverbände,
Bürgervereinigungen,
Fremdkapitalgeber, Verwaltungsmitarbeiter, Non-Profit-Organisationen, Parteien/Wählervereinigungen, Versicherer, Lieferanten,
Gebühren-/Beitrags-/Steuerzahler, Ausland usw.
Die Interessengruppen können nach ihrer Zugehörigkeit zu der Gebietskörperschaft in interne und externe Interessengruppen
untergliedert werden (siehe Grafik).
Des Weiteren kann differenziert werden zwischen aktiven Interessengruppen sowie passiven Interessengruppen. Aktive
Interessengruppen vertreten aktiv ihre Interessen gegenüber der Gebietskörperschaft. Passive Interessengruppen tun dies nicht
("schweigende Mehrheit"). Die Einflussnahme der Interessengruppen kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Denkbar sind im
Kontext öffentlicher Gebietskörperschaften z.B. das (informelle) Einwirken auf Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltungsspitze,
die Einwirkung auf andere Akteure, die formelle Teilnahme an Anhörungs-/Konsultations-/Beteiligungsverfahren, die Meinungsäußerung
über die Medien, die Teilnahme an Volksentscheiden/Wahlen usw.
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