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Interkommunale Kooperation
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Interkommunale Kooperation
Ziel der Interkommunalen Kooperation ist die Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit in der
kommunalen Aufgabenwahrnehmung (z.B. Personalmanagement, Feuerwehr, Regionalmanagement). Im
Kontext des demographischen Wandels werden Interkommunale Kooperationen darüber hinaus bedeutend,
um gerade in schrumpfenden Regionen einzelne Kommunalleistungen unter Beachtung
budgetärer Restriktionen überhaupt noch anbieten zu können. Bei der Interkommunalen Kooperation
arbeiten mindestens zwei Kommunen (teilweise auch mehrere Kommunen) bei bestimmten Aufgaben zusammen.
Es kann sich dabei um
freiwillige oder
pflichtige Aufgaben handeln.
Es bestehen drei unterschiedliche Typen Interkommunaler Kooperationen:
-
Informelle Kooperationen, z.B.:
- Lose Zusammenschlüsse in Arbeitsgruppen
- Projektgruppen, Koordinierungsbüros
- Runder Tisch
-
Formelle Zusammenarbeit in Form vertraglicher Zusammenarbeit (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich), z.B.:
- Öffentlich-rechtliche Verträge
- Öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaften
- Privatrechtliche Dienstleistungsverträge
-
Formelle Zusammenarbeit in Gestalt institutioneller Zusammenarbeit (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich), z.B.:
- Zweckverband (öffentlich-rechtlich) mit entsprechender Verbandssatzung
- Verwaltungsverband (öffentlich-rechtlich)
- Privatrechtliche institutionelle Zusammenarbeit (GmbH, AG etc.) - etwa auch um private Partner einzubinden
Siehe auch:
- Interkommunale Kooperationen im Haushaltswesen: Ein Zukunftsmodell? - Ein Interview mit Michaela Wild (Stadt Albstadt)
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Haushaltskonsolidierung in Kommunen
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4. Auflage (2021)
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