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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Investitionsquote

Die Investitionsquote beschreibt die prozentuale Höhe der gesamten Investitionsauszahlungen bezogen auf die Gesamtauszahlungen. Dabei kann einerseits das Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft als ganzes, oder alternativ auch nur ein einzelner Bereich (z.B. Schulen) betrachtet werden. Investitionen sind Anschaffungen langfristig nutzbarer Güter, also Zugänge zum Anlagevermögen.

Formel: Investitionsquote

Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, die gewissermaßen den Alterungsprozess des Anlagevermögens widerspiegelt.

Ist die Investitionsquote in einem Bereich langfristig hoch, so lässt dies den Schluss zu, dass ständig in neue Vermögensgegenstände investiert wird, z.B. um mit der technischen Entwicklung stand zu halten. Dies ist z.B. häufig in einer IT-Abteilung der Fall, wenn regelmäßig die neueste Technik beschafft wird.

Eine langfristig niedrige Investitionsquote kann auf eine Überalterung der Anlagegüter hinweisen.

Wann eine Investitionsquote zu hoch bzw. zu niedrig ist hängt immer vom betrachteten Bereich eines Unternehmens bzw. einer Gebietskörperschaft ab.

Eine Schwäche der Investitionsquote ist, dass sie nicht zwischen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen differenziert. Dies kann die Aussagekraft der Kennzahl verzerren.

Eine Investitionsquote von 20% bedeutet, dass ein Fünftel der gesamten Auszahlungen innerhalb der betrachteten Periode für Investitionen aufgewandt wurden.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Blog-Einträge zum Thema "Investitionen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger