Der Begriff des kassenmäßigen Istaufkommens bezeichnet den von den
Steuerpflichtigen einer oder mehrerer
Gebietskörperschaften
im Laufe eines bestimmten Zeitraums (z.B. Quartal, Kalenderjahr) aufgebrachte
Steueraufkommen bei einer
Steuerart oder mehreren
Steuerarten.
Die Bestimmung des kassenmäßigen Istaufkommens erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld.