Als Kreditrichtlinien bezeichnet man auf kommunaler Ebene in Niedersachsen Bestimmungen, die die Aufnahme von
Krediten für
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen und auch die Aufnahme von Krediten zur
Umschuldung betreffen. Geregelt werden in den Kreditrichtlinien z.B. die Kreditaufnahme, ergänzende Anforderungen an Kreditverträge, das
Kreditsicherungsverbot und Fremdwährungskredite.