Als Liquiditätsreserven werden diejenigen Bestandteile des
Vermögens
bezeichnet, die zwar aktuell keine
liquiden Mittel
darstellen, aber innerhalb relativ kurzer Zeit in solche umgewandelt werden können (z.B. Wertpapiere).
Zuweilen wird unter Liquiditätsreserven auch der im
Haushaltsjahr verfügbare Betrag an Zahlungsmitteln
aus liquiden Mitteln, Wertpapieren und Ausleihungen verstanden, der nicht für
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie
Investitions- und
Finanzierungstätigkeit benötigt wird.