Als Mengensteuer bezeichnet man
Steuern, bei denen die physische Menge (z.B. Stückzahl, Kilogramm, Liter) des der Steuer unterliegenden Objektes die
Bemessungsgrundlage darstellt. Der
Steuersatz wird ausgedrückt in Euro je Einheit der Bemessungsgrundlage (z.B. Euro pro Stück, Euro pro Liter).