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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Modernisierung des Haushaltsrechts

Der Begriff der Modernisierung des Haushaltsrechts bezeichnet die Erneuerung des im Haushaltsrecht geregelten öffentlichen Finanzmanagements. Hierbei wird der Übergang von einem geldverbrauchsorientierten Rechnungssystem (= traditionelle Kameralistik) zu einem ressourcenverbrauchsorientierten Rechnungssystem (= Doppik oder erweiterte Kameralistik) vollzogen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland
- Haushaltsreformen in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger