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Modernisierung des Haushaltsrechts
Der Begriff der Modernisierung des Haushaltsrechts bezeichnet die Erneuerung des im
Haushaltsrecht
geregelten öffentlichen Finanzmanagements. Hierbei wird der Übergang von einem
geldverbrauchsorientierten
Rechnungssystem (= traditionelle
Kameralistik
) zu einem
ressourcenverbrauchsorientierten
Rechnungssystem (=
Doppik
oder
erweiterte Kameralistik
) vollzogen.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland
-
Haushaltsreformen in Deutschland
© Andreas Burth, Marc Gnädinger