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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nettobeitrag

Der Nettobeitrag ist ein zeitraumbezogener Saldo im Kontext des EU-Haushalts. Der Nettobeitrag berechnet sich, indem von den Mitteln, die ein EU-Mitgliedsstaat in einem bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr) an die EU abführt, der Betrag der Rückflüsse an den Mitgliedsstaat aus unterschiedlichen EU-Haushaltstiteln in diesem Zeitraum abgezogen wird. Sind die abgeführten Mittel geringer als die Rückflüsse, so spricht man von einem Nettoempfänger. Sofern die abgeführten Mittel größer als die Rückflüsse sind, ist der EU-Staat ein Nettozahler.

Zu beachten ist, dass es schwierig ist, aus dem Nettobeitrag unmittelbar auf eine Benachteiligung bzw. Bevorzugung eines EU-Staates zu schließen. So verzerren beispielsweise verschiedene Besonderheiten im Binnenmarkt (z.B. Kostenerstattungen für EU-Organe, Zolleinnahmen von Küstenländern) die Aussagekraft des Nettobeitrags. Auch ist es generell schwierig, den staatenspezifischen Nutzen des politisch gesetzten Ziels der europäischen Integration rein anhand von unmittelbaren Zahlungsströmen aus dem EU-Haushalt zu beurteilen.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger