Der Begriff der Nettoempfänger bezeichnet im Kontext des
EU-Haushalts Mitgliedsländer, bei denen die Rückflüsse aus
EU-Haushaltstiteln höher ausfallen als die Zahlungen, die dieses Land an die Europäische Union leistet.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass es problematisch ist, aus der Eigenschaft eines EU-Landes als Nettoempfänger unmittelbar
auf eine Bevorzugung dieses Landes zu schließen. So verzerren z.B. diverse Besonderheiten im EU-Binnenmarkt (z.B.
Zolleinnahmen von Küstenländern,
Kostenerstattungen für EU-Organe) die Aussagekraft des
Nettobeitrags. Auch ist es allgemein schwierig, den landesspezifischen Nutzen des politisch manifestierten
Ziels der europäischen Integration einzig anhand von unmittelbaren Zahlungsströmen aus dem EU-Haushalt zu untersuchen.