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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nettoempfänger

Der Begriff der Nettoempfänger bezeichnet im Kontext des EU-Haushalts Mitgliedsländer, bei denen die Rückflüsse aus EU-Haushaltstiteln höher ausfallen als die Zahlungen, die dieses Land an die Europäische Union leistet.

Generell ist darauf hinzuweisen, dass es problematisch ist, aus der Eigenschaft eines EU-Landes als Nettoempfänger unmittelbar auf eine Bevorzugung dieses Landes zu schließen. So verzerren z.B. diverse Besonderheiten im EU-Binnenmarkt (z.B. Zolleinnahmen von Küstenländern, Kostenerstattungen für EU-Organe) die Aussagekraft des Nettobeitrags. Auch ist es allgemein schwierig, den landesspezifischen Nutzen des politisch manifestierten Ziels der europäischen Integration einzig anhand von unmittelbaren Zahlungsströmen aus dem EU-Haushalt zu untersuchen.

Gegensatz: Nettozahler.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger