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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Neues Kommunales Finanzwesen (NKF)

Die Bezeichnung "Neues Kommunales Finanzwesen" (NKF) ist im Bundesland Thüringen der Oberbegriff für die Haushaltsreform-Bestrebungen auf kommunaler Ebene.

Im Rahmen der Haushaltsreform soll das bisherige kamerale Haushalts- und Rechnungswesen durch ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ersetzt werden, welches sich an der kaufmännischen doppelten Buchführung orientiert. Das Reformmodell des Landes Thüringen sieht jedoch vor, dass die Kommunen zwischen der Einführung der Doppik und der Beibehaltung der Kameralistik wählen können.

Andere Bundesländer verwenden für ihre Haushaltsreform-Projekte andere Bezeichnungen. So spricht man z.B. in Baden-Württemberg vom "Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen" (NKHR).

Siehe auch:
- Haushaltsreformen in Thüringen
- Kommunales Haushaltsrecht des Landes Thüringen
- Linksammlung zu den Doppik-Landesportalen
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
- Aufsätze zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Vorträge/Präsentationen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger