Die Bezeichnung "Neues Kommunales Rechnungswesen" (NKR) ist in den Bundesländern Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein der Oberbegriff für die Haushaltsreform-Bestrebungen auf kommunaler Ebene.
Im Rahmen der Haushaltsreform soll das bisherige kameraleHaushalts- und Rechnungswesen durch ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ersetzt werden, welches sich an der kaufmännischen doppelten Buchführung orientiert.
Lediglich das Reformmodell des Landes Schleswig-Holstein sieht hierbei noch vor, dass die Kommunen zwischen der Einführung der Doppik und der Beibehaltung der Kameralistik wählen können.
Andere Bundesländer verwenden für ihre Haushaltsreform-Modelle andere Bezeichnungen. So spricht man z.B. in Nordrhein-Westfalen vom "Neuen Kommunalen Finanzmanagement" (NKF).