Von einem Passivierungsgebot (auch: Passivierungspflicht) bzgl. einer Passivposition in der Bilanz (z.B. Verbindlichkeit) wird dann gesprochen, wenn das jeweilige Unternehmen bzw. die jeweilige Verwaltung verpflichtet ist, diese Position auf der Passivseite der Bilanz zu erfassen.
Ein Passivierungsgebot besteht z.B. für
Kreditverbindlichkeiten,
Pensionsrückstellungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung.