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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Passivierungsgebot

Von einem Passivierungsgebot (auch: Passivierungspflicht) bzgl. einer Passivposition in der Bilanz (z.B. Verbindlichkeit) wird dann gesprochen, wenn das jeweilige Unternehmen bzw. die jeweilige Verwaltung verpflichtet ist, diese Position auf der Passivseite der Bilanz zu erfassen.

Ein Passivierungsgebot besteht z.B. für Kreditverbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung.

Gegensatz: Passivierungsverbot.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger