Von einem Passivierungswahlrecht bezüglich einer möglichen Passivposition in der
Bilanz
wird gesprochen, wenn die bilanzierende Verwaltung bzw. das bilanzierende Unternehmen
wählen kann, ob sie/es einen potentiellen Passivposten passivieren
will, oder nicht. Ein Passivierungswahlrecht eröffnet folglich bilanzpolitische Spielräume.