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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Passivierungswahlrecht

Von einem Passivierungswahlrecht bezüglich einer möglichen Passivposition in der Bilanz wird gesprochen, wenn die bilanzierende Verwaltung bzw. das bilanzierende Unternehmen wählen kann, ob sie/es einen potentiellen Passivposten passivieren will, oder nicht. Ein Passivierungswahlrecht eröffnet folglich bilanzpolitische Spielräume.

Ein Passivierungswahlrecht besteht z.B. für bestimmte Instandhaltungsrückstellungen und Aufwandsrückstellungen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger