Kontakt
|
Sitemap
|
Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
Lexikon
» Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de
»
Lexikon
»
P
» Passivierung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Passivierung
Der Begriff der Passivierung bezeichnet die Aufnahme eines bestimmten Postens auf die
Passivseite
der
Bilanz
.
Bezüglich einer potentiellen Passivposition kann grundsätzlich entweder ein
Passivierungsgebot
, ein
Passivierungswahlrecht
oder ein
Passivierungsverbot
bestehen.
Gegensatz:
Aktivierung
.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger