Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » P » Passivierung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Passivierung

Der Begriff der Passivierung bezeichnet die Aufnahme eines bestimmten Postens auf die Passivseite der Bilanz.

Bezüglich einer potentiellen Passivposition kann grundsätzlich entweder ein Passivierungsgebot, ein Passivierungswahlrecht oder ein Passivierungsverbot bestehen.

Gegensatz: Aktivierung.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger