Aufwandsrückstellungen sind eine spezielle Form der Rückstellungen.
Bei einer Aufwandsrückstellung besteht keine Verpflichtung gegenüber einem Dritten - die Verpflichtung besteht lediglich im Innenverhältnis.
Aufwandsrückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Aufwandsrückstellungen können für Aufwendungen gebildet werden,
die dem aktuellen oder einem älteren Rechnungsjahr zuzurechnen sind und bei denen es sicher oder zumindest wahrscheinlich ist, dass
sie in der Zukunft auch tatsächlich als Aufwand anfallen. Ungewissheit besteht jedoch hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem sie
als Aufwand anfallen und/oder hinsichtlich der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.
Beispiel: Rückstellung für unterlassene Instandhaltung.