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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Popitzsches Gesetz der Anziehungskraft des zentralen Etats

Beim Popitzschen Gesetz der Anziehungskraft des zentralen Etats handelt es sich um eine von Johannes Popitz in den 1920er Jahren aufgestellte und empirisch umstrittene These, die besagt, dass im Zeitablauf immer mehr Aufgaben/Zuständigkeiten von nachgeordneten Gebietskörperschaften (Bundesländer, Gemeindeverbände, Gemeinden) auf den Zentralstaat (Bund) übertragen werden. Öffentliche Aufgaben wandern im Laufe der Zeit gemäß des Popitzschen Gesetzes in der gesamtstaatlichen Hierarchie (Gemeinden, Gemeindeverbände, Bundesländer, Bund) von unten nach oben.

Denkbare Ursachen für die (mutmaßliche) Übertragung von Aufgaben von unteren Ebenen auf die Zentralstaats-/Bundesebene sind:
- Ungleichheit der Bundesstaaten im Hinblick auf Einwohnerstärke, Wirtschaftskraft und Finanzstärke; eine Angleichung kann nur der Bund herstellen
- Zugriff des Bundes auf die Zentralbank
- Zunehmende Aufgaben im Bereich der Stabilisations- und Distributionspolitik, die eher vom Bund wahrgenommen werden
- Politische Dominanz des Bundes
- Geringere finanzielle Flexibilität der unteren Ebenen, die den Bund zu Finanzhilfen - und damit einhergehend häufig zur Übernahme von Aufgaben der unteren Ebenen - veranlasst

Im Kontext der Europäischen Union (EU) kann das Popitzsche Gesetz der Anziehungskraft des zentralen Etats im Grundsatz auch dahingehend ergänzt werden, dass die EU als zusätzliche Zentralebene über dem Bund aufgefasst wird.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger