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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Quellensteuern

Bei den Quellensteuern (auch: Abzugsteuern) handelt es sich um einen Oberbegriff für diejenigen Steuerarten, bei denen die aus Einkünften zu zahlenden Steuern unmittelbar an der Quelle, an der sie entstehen, erhoben und an das Finanzamt abgeführt werden.

Beispiele für Quellensteuern: Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger