Als Querschnittsaufgaben bezeichnet man all diejenigen von einer Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben, die verwaltungsinterne
Leistungsempfänger (z.B. andere Abteilung) haben. Es handelt sich hierbei primär um interne Serviceaufgaben und Aufgaben der
Steuerungsunterstützung. Durch Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben werden die übrigen Aufgabenbereiche in ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützt.
Beispiele für Querschnittsaufgaben: Personalangelegenheiten, Finanzwesen, Organisation, IT,
Controlling/Berichtswesen.
Querschnittsaufgaben werden traditionell v.a. von spezialisierten
Querschnittseinheiten wahrgenommen (z.B. Personalabteilung, Finanzabteilung, IT-Abteilung). Im Zuge der
Integration von Fach- und Ressourcenverantwortung gehen öffentliche Verwaltungen indes zunehmend dazu über, Querschnittsaufgaben
ganz oder teilweise auf dezentrale Organisationseinheiten zu übertragen.