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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Querschnittsaufgaben

Als Querschnittsaufgaben bezeichnet man all diejenigen von einer Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben, die verwaltungsinterne Leistungsempfänger (z.B. andere Abteilung) haben. Es handelt sich hierbei primär um interne Serviceaufgaben und Aufgaben der Steuerungsunterstützung. Durch Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben werden die übrigen Aufgabenbereiche in ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützt.

Beispiele für Querschnittsaufgaben: Personalangelegenheiten, Finanzwesen, Organisation, IT, Controlling/Berichtswesen.

Querschnittsaufgaben werden traditionell v.a. von spezialisierten Querschnittseinheiten wahrgenommen (z.B. Personalabteilung, Finanzabteilung, IT-Abteilung). Im Zuge der Integration von Fach- und Ressourcenverantwortung gehen öffentliche Verwaltungen indes zunehmend dazu über, Querschnittsaufgaben ganz oder teilweise auf dezentrale Organisationseinheiten zu übertragen.

In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) werden die Querschnittsaufgaben als interne Produkte erfasst und mittels der Internen Leistungsverrechnung (ILV) verrechnet.

Die Querschnittsaufgaben sind abzugrenzen von den Fachaufgaben.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger