Der Begriff der integrierten Fach- und Ressourcenverantwortung bezeichnet ein System der Organisation öffentlicher Verwaltungen,
bei dem die dezentralen Verwaltungseinheiten/Fachbehörden neben der
Fachverantwortung (d.h. Verantwortung für
Leistungserstellung) zugleich auch die
Ressourcenverantwortung (d.h. Verantwortung für den Einsatz von
Finanzmitteln, Personal etc.) tragen. Eine integrierte Fach- und Ressourcenverantwortung impliziert damit
eindeutige Verantwortlichkeiten (anstatt eines Hin- und Herschiebens von Verantwortung). Im Kontext der Übertragung
von Ressourcenverantwortung auf dezentrale Verwaltungseinheiten spricht man auch von der sog.
dezentralen Ressourcenverantwortung.
Gesteuert werden die dezentralen Facheinheiten in diesem System über
Zielvereinbarungen/Kontrakte, die sie mit der jeweils übergeordneten Einheit abschließen (z.B. Kontrakt zwischen
Produktgruppenverantwortlichem und
Produktverantwortlichem). Zur Erreichung der vereinbarten
Ziele wird den Facheinheiten ein
Globalbudget zur Verfügung gestellt, das sie weitgehend frei zur Erstellung der betreffenden öffentlichen Leistungen
bewirtschaften können. Die Kontrolle der Facheinheiten erfolgt mittels eines institutionalisierten
Controllings in Verbindung mit einem
Berichtswesen.
Von der Umsetzung einer integrierten Fach- und Ressourcenverantwortung verspricht man sich z.B. klarere Verantwortlichkeiten, einen
wirtschaftlicheren und
effektiveren Ressourceneinsatz, die Schaffung von mehr Transparenz, den Abbau überflüssiger Schnittstellen und
die Etablierung wettbewerbsähnlicher Strukturen.
Abzugrenzen ist das System der integrierten Fach- und Ressourcenverantwortung vom System der
geteilten Fach- und Ressourcenverantwortung. Bei der geteilten Fach- und Ressourcenverantwortung handelt es sich um
das traditionelle System der Verwaltungsorganisation. Hierbei trägt die dezentrale Facheinheit die Fachverantwortung,
während eine zentrale Querschnittseinheit (Personalverwaltung, Finanzverwaltung etc.) die jeweilige Ressourcenverantwortung trägt.