Der Begriff Kontrakt (auch: Zielvereinbarung) bezeichnet eine verbindliche
Vereinbarung oder z.T. auch einen Vertrag. Ein Kontrakt wird zwischen zwei
Parteien unterschiedlicher hierarchischer Ebenen (z.B. Vorgesetzter und Mitarbeiter)
für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Haushaltsjahr) abgeschlossen. Kontrakte
sind ein bedeutendes Instrument der outputorientiertenSteuerung.
Der Kontrakt enthält die von der jeweils untergeordneten Ebene zu erreichenden
Ziele in Form der zu erbringenden Leistungen bzw. der angestrebten Wirkungen,
sowie die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel (Budget).
Ebenso sind Kennzahlen zur Beurteilung des Zielerreichungsgrades festzulegen. An
die Erreichung der Ziele sollten bestimmte Anreize geknüpft werden.
Der Haushaltsplan gilt als Hauptkontrakt. Er wird zwischen Politik und Verwaltung
abgeschlossen. Dieser Hauptkontrakt wird im Rahmen des Kontraktmanagements schrittweise
mittels einzelner Kontrakte bzw. Zielvereinbarungen auf die hierarchisch untergeordneten
Ebenen in der Organisationsstruktur der Verwaltung herunter gebrochen.