Als geteilte Fach- und Ressourcenverantwortung bezeichnet man das traditionelle System der Verwaltungsorganisation.
In diesem System tragen die dezentral angesiedelten Organisationseinheiten/Fachbehörden die
Fachverantwortung (d.h. Verantwortung für fachliche Erfüllung der Aufgaben), während die zentralen Querschnittsbereiche
(z.B. Personalverwaltung, Finanzverwaltung) die
Ressourcenverantwortung (d.h. Verantwortung für die Ressourcen, wie z.B. Personal und
Finanzmittel) tragen.
Das Prinzip der geteilten Fach- und Ressourcenverantwortung hat zur Folge, dass Verantwortlichkeiten für Probleme
nicht bzw. nicht immer eindeutig zurechenbar sind (z.B. Hin- und Herschieben von Verantwortung zwischen Fachbehörde
und Querschnittsbereich). Für das Gesamtergebnis trägt hier lediglich der Leiter der Verwaltung die Verantwortung.
Vom System der geteilten Fach- und Ressourcenverantwortung geht darüber hinaus ein Anreiz zum
ineffizienten Wirtschaften aus, da effizientes Wirtschaften zur Folge haben kann, dass im nächsten Jahr das
Budget gekürzt wird.
Aufgrund der verschiedenen Probleme der geteilten Fach- und Ressourcenverantwortung gehen öffentliche Verwaltungen zunehmend zum System der
integrierten Fach- und Ressourcenverantwortung über. In diesem System liegt sowohl die Fach- als auch die Ressourcenverantwortung
bei den dezentralen Fachbehörden. Die
Steuerung der Fachbehörden erfolgt indirekt, z.B. mittels eines
Kontraktmanagements. Zentrales Kontrollinstrument ist v.a. ein institutionalisiertes
Controlling in Verbindung mit einem
Berichtswesen.