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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Quittung
Eine Quittung ist eine Bestätigung für den Eingang einer Zahlung. Quittungen haben für die
Buchführung
die Funktion eines
Belegs
.
Die
Kasse
einer
öffentlichen Gebietskörperschaft
ist verpflichtet für jede
Einzahlung
eine Quittung auszustellen. Ebenso dürfen
Auszahlungen
in bar seitens der Kasse nur gegen Quittung vorgenommen werden.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Finanzbuchhaltung)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger