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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Realsteuer-Grundbetrag

Als Realsteuer-Grundbetrag bezeichnet man einen Steuermessbetrag, der für Vergleiche zwischen Gemeinden genutzt wird, da über den Grundbetrag die Wirkung unterschiedlich hoher Realsteuer-Hebesätze aufgehoben wird.

Der Grundbetrag für eine Realsteuer (Gewerbesteuer, Grundsteuer A, Grundsteuer B) bestimmt sich über untenstehende Formel:

Realsteuer-Grundbetrag

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger