Als Realsteuer-Istaufkommen bezeichnet man die tatsächlich aus den
Realsteuern
(Gewerbesteuer,
Grundsteuer A,
Grundsteuer B) vereinnahmten Beträge. Im Falle der Gewerbesteuer handelt es sich hierbei um die Brutto-Gewerbesteuereinnahmen, d.h. die Gewerbesteuereinnahmen vor Abzug der
Gewerbesteuerumlage.