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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rückbürgschaft

Die Rückbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft. Bei einer Rückbürgschaft verbürgt sich der sog. Rückbürge gegenüber dem Bürgen in einem Schuldverhältnis.

Beispiel:
Der Schuldner, das Unternehmen A, nimmt beim Kreditinstitut B (Gläubiger) einen Kredit auf. Kreditinstitut C (Bürge) bürgt für den Schuldner A. Die Stadt D (Rückbürge) bürgt ihrerseits für den Bürgen C. Die Stadt D ist damit eine Rückbürgschaft eingegangen.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger