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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldenaufnahme

Als Schuldenaufnahme bezeichnet man eine Form der Schuldenbewegung, der dazu führt, dass sich der Schuldenstand einer Gebietskörperschaft erhöht und dieser dadurch Haushaltsmittel zufließen. Die Schuldenaufnahme ist abzugrenzen von den sonstigen Schuldenzugängen, die zwar zu einer Erhöhung des Schuldenstandes führen, jedoch keinen Zufluss von Haushaltsmitteln nach sich ziehen.

Beispiele: Aufnahme eines Kredits, Aufnahme eines Kassenkredits.

Gegensatz: Schuldentilgung.

Siehe hierzu auch:
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Links zu den online verfügbaren Schuldenstatistiken
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger