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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatsschulden, explizite

Zu den expliziten Staatsschulden gehören die in verbriefter Form ausgestellten Verbindlichkeiten des Staates (z.B. Bundesanleihen, Kommunalanleihen).

Ein weiterer Ansatz zur Definition der expliziten Staatsschulden besteht darin, unter die expliziten Staatsschulden alle Verbindlichkeiten zu fassen, die in der amtlichen Schuldenstatistik berichtet werden. Unter die expliziten Staatsschulden fallen demnach v.a. die Schulden beim öffentlichen Bereich und die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Ergänzend werden auch die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte und die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung statistisch abgebildet und können hinzugerechnet werden.

Gegensatz: implizite Staatsschulden.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger