Als implizite Staatsschulden werden alle "versteckten" Staatsschulden bezeichnet.
Hierzu zählen insbesondere die Schulden, die eine in der Zukunft liegende Verpflichtung
darstellen (z.B. Pensionsverpflichtungen). Die amtliche Schuldenstatistik
deckt die impliziten Staatsschulden nicht ab.
Die implizite Staatsverschuldung kann mittels der Doppik offengelegt werden. So werden
beispielsweise Renten- und Pensionsverpflichtungen durch Rückstellungsbildung in der
Bilanz/Vermögensrechnung abgebildet.