Kontakt
|
Sitemap
|
Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
Lexikon
» Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de
»
Lexikon
»
S
» Steuern, mehrgliedrige
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Steuern, mehrgliedrige
Mehrgliedrige Steuern sind
Steuern
, die in Form verschiedener, getrennter Erhebungsarten erhoben werden. Zwischen den einzelnen Erhebungsarten (Gliedsteuern) besteht eine gegenseitige Anrechenbarkeit der Steuerbeträge.
Beispiel:
Einkommensteuer
, die als veranlagte Einkommensteuer,
Lohnsteuer
und
Kapitalertragsteuer
erhoben wird.
Siehe auch:
-
Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
-
Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
-
Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
-
Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
© Andreas Burth, Marc Gnädinger