Als stille Lasten bezeichnet man den Unterschiedsbetrag zwischen dem
Buchwert von
Aktiva bzw.
Passiva einerseits und dem tatsächlichen
(Zeit-)Wert dieser Aktiva bzw. Passiva andererseits. Stille Lasten liegen hierbei immer dann vor, wenn
der tatsächliche Wert einer Aktivposition unter dem Buchwert (d.h.
Überbewertung von
Vermögen) bzw. der tatsächliche Wert der Passivposition über dem Buchwert (d.h. Unterbewertung von
Schulden) liegt.
Im jeweils umgekehrten Fall spricht man von sog. stillen Reserven. Stille Lasten sind aus der
Bilanz nicht ersichtlich.