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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teilkostenrechnung (TKR)

Die Teilkostenrechnung (TKR) ist ein Verfahren der Kostenrechnung. Die Teilkostenrechnung ist dadurch charakterisiert, dass sie eine Trennung der gesamten Kosten in fixe und variable Kosten vornimmt. Den einzelnen Kostenträgern werden hierbei nur die variablen Kosten direkt zugerechnet. Die im Rahmen der Teilkostenrechnung berechneten Deckungsbeiträge dienen z.B. als Grundlage für Make-or-Buy-Entscheidungen.

Zu unterscheiden ist im Kontext der Teilkostenrechnung zwischen der einstufigen und der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung. Merkmal der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung ist, dass der Fixkostenblock nicht weiter differenziert wird. Im Rahmen der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung wird der Fixkostenblock demgegenüber weiter aufgespalten, z.B. in Produktfixkosten, Produktgruppenfixkosten, Bereichsfixkosten und Betriebs-/Unternehmensfixkosten. Ein Kernergebnis der einstufigen und mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung sind die sog. Deckungsbeiträge. Ferner kann jeweils das Betriebsergebnis bestimmt werden.

Nachfolgende Abbildung zeigt die Berechnungslogik der einstufigen und der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung im Vergleich:

Teilkostenrechnung: einstufige und mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung

Gegensatz: Vollkostenrechnung.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger