Unterausschuss "Reform des Gemeindehaushaltsrechts" (UARG)
Der Unterausschuss "Reform des Gemeindehaushaltsrechts" (UARG) war ein von der
Innenministerkonferenz (IMK) im Mai 1998 eingesetzter
nichtständiger Unterausschuss des Arbeitskreises III "Kommunale Angelegenheiten".
Der UARG verfolgte vor allem das Ziel, Musterentwürfe für die
Reform des kommunalen Haushaltsrechts
in Deutschland zu erarbeiten.