Der Begriff der impliziten Verschuldung bezeichnet den (verdeckten) Teil der öffentlichen
Verschuldung.
Die implizite Verschuldung liegt nicht in verbriefter Form vor. Zur impliziten Verschuldung zählen z.B. die Pensionsverpflichtungen.
Die implizite Verschuldung wird in der amtlichen
Schuldenstatistik nicht erfasst.
Die implizite Verschuldung wird in der
Doppik transparent gemacht. So werden beispielsweise Pensionsverpflichtungen durch Bildung von
Pensionsrückstellungen erfasst und abgebildet.