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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verschuldung, explizite

Als explizite Verschuldung bezeichnet man die in verbriefter Form ausgestellten Zahlungsverpflichtungen einer Gebietskörperschaft (z.B. Anleihen).

Ein weiterer Ansatz zur Abgrenzung der expliziten Schulden definiert sie als denjenigen Teil der öffentlichen Verschuldung, der in der amtlichen Schuldenstatistik erfasst ist. Zur expliziten Verschuldung zählen in diesem Falle v.a. die Schulden beim öffentlichen Bereich und die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Darüber hinaus werden auch die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte und die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung schuldenstatistisch abgebildet und können hinzugerechnet werden.

Gegensatz: implizite Verschuldung.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger