Ein weiterer Ansatz zur Abgrenzung der expliziten Schulden definiert sie als denjenigen Teil der öffentlichen Verschuldung, der
in der amtlichen Schuldenstatistik erfasst ist.
Zur expliziten Verschuldung zählen in diesem Falle v.a. die
Schulden beim öffentlichen Bereich und die
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Darüber hinaus werden auch die
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte und die
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung schuldenstatistisch abgebildet und
können hinzugerechnet werden.