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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verwaltungshoheit

Die Verwaltungshoheit (auch: Durchführungshoheit) ist ein Begriff aus der Erhebung von Steuern. Die Verwaltungshoheit an einer Steuer hat diejenige Gebietskörperschaft, durch deren Verwaltung die jeweilige Steuer eingezogen wird.

Beispiel: Die Gemeinden haben die Verwaltungshoheit bei der Grundsteuer A/B.

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger