Die Verwaltungshoheit (auch: Durchführungshoheit) ist ein Begriff aus der Erhebung von
Steuern. Die Verwaltungshoheit an einer Steuer hat diejenige
Gebietskörperschaft, durch deren Verwaltung die jeweilige Steuer eingezogen wird.
Beispiel: Die Gemeinden haben die Verwaltungshoheit bei der
Grundsteuer A/B.