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Zuschreibung
Als Zuschreibung (auch: Wertaufholung) bezeichnet man die Heraufsetzung des
Buchwertes
von
Wirtschaftsgütern
. Eine Zuschreibung kann notwendig werden, wenn die Gründe für eine
außerplanmäßige Abschreibung
entfallen sind. Die Wertobergrenze für den zuzuschreibenden
Vermögensgegenstand
bilden die (fortgeführten)
Anschaffungs-
und
Herstellungskosten
.
Gegensatz:
Abschreibung
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger