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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Haushaltsausschuss des Bundestags äußert sich zu EPSAS-Projekt der EU

Haushaltsausschuss des Bundestags äußert sich zu EPSAS-Projekt der EU
26. Juli 2013  |  Autor: Andreas Burth



Auf EU-Ebene wird aktuell unter dem Schlagwort der "EPSAS" (Abkürzung für "European Public Sector Accounting Standards") diskutiert, das Haushaltsrecht - und hierbei nach derzeitigem Stand der Debatte v.a. die Rechnungslegung - EU-weit zu harmonisieren. Als Grundlage für die Entwicklung der EPSAS sollen hierbei die sog. "International Public Sector Accounting Standards" (IPSAS) fungieren. Bei den IPSAS handelt es sich um internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor, die doppischen Charakter haben und ganz oder teilweise bereits von mehreren Staaten angewendet werden.

» EPSAS: EU erwägt europaweite Harmonisierung öffentlicher Rechnungslegungsstandards,
    Blog-Eintrag vom 15. März 2013

    Autor: Andreas Burth

Inzwischen hat auch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in Form einer Beschlussempfehlung Stellung zum EPSAS-Projekt der EU genommen:

"Der Deutsche Bundestag nimmt zur Kenntnis, dass die EU-Kommission die Schaffung einheitlicher Buchführungs- und Bilanzierungsstandards (sog. EPSAS) anstrebt, die für alle staatlichen Ebenen in allen Mitgliedsstaaten der EU gelten sollen. Im Ergebnis würde die Einführung von EPSAS auch eine Vereinheitlichung des Rechnungswesens in Deutschland bedeuten. Der Deutsche Bundestag wird den weiteren von der Kommission im Bericht vorskizzierten Prozess zur Erarbeitung der EPSAS eng begleiten. Für den Deutschen Bundestag ist von besonderer Bedeutung, dass jedwede Harmonisierung den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Budgethoheit des Deutschen Bundestages Rechnung trägt. Bei der konkreten Ausgestaltung eines einheitlichen Rechnungswesens sind auch Kosten-Nutzen-Aspekte zu beachten. Der Bundesrechnungshof ist bei dem gesamten Verfahren zu beteiligen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
  • sicherzustellen, dass die etwaige Einführung dieser Standards die Aufstellung, den Inhalt und die Ausführung der Haushaltspläne der Gebietskörperschaften der Mitgliedsstaaten nicht berührt,
  • sicherzustellen, dass es zu keiner Schwächung der Kontrollmöglichkeiten des Deutschen Bundestags im Haushaltsvollzug kommt,
  • durch aktive Mitgestaltung der EPSAS darauf hinzuwirken, dass bewährte deutsche Rechnungslegungsgrundsätze ausreichend Beachtung finden und die Einführung der bzw. Umstellung auf die neuen Standards mit möglichst geringem Aufwand erfolgen könnte,
  • dabei die Belange und Erfahrungen der Länder und Kommunen mit einzubeziehen,
  • den Deutschen Bundestag während des gesamten Verhandlungsprozesses fortlaufend, umfassend und frühestmöglich zu beteiligen und ihn insbesondere vor einer Zustimmung der Bundesregierung zu Rechtsakten der Kommission im Zusammenhang mit der Einführung europäischer Rechnungsführungsgrundsätze rechtzeitig zu konsultieren,
  • dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum 1. Februar 2014 einen ersten Bericht über den Stand der Aktivitäten der Kommission zur Einführung einheitlicher Rechnungsführungsstandards in den Mitgliedsstaaten der EU vorzulegen."
Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, S. 3

» Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Bericht der Kommission
    an den Rat und das Europäische Parlament - Die angestrebte Umsetzung harmonisierter
    Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten

    Hrsg.: Deutscher Bundestag

Zu begrüßen ist, dass der Deutsche Bundestag das Reformprojekt einer Harmonisierung des öffentlichen Rechnungssystems in Europa aktiv begleiten möchte. Auch die Einbeziehung deutscher Rechnungslegungsgrundsätze in die EPSAS ist sicher ein Aspekt, der diskutiert werden sollte. Ebenso erscheint die Berücksichtigung von den auf Landesebene und kommunaler Ebene gewonnenen Erfahrungen mit der Doppik-Umstellung unzweifelhaft als unterstützenswert.

Kritisch anzumerken ist gleichwohl, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags explizit darauf hinweist, dass das Haushaltswesen durch die Reform unberücksichtigt bleiben soll. Die Harmonisierung des Haushaltsrechts auf Basis der EPSAS soll demnach nur das Rechnungswesen - nicht jedoch das Haushaltswesen - betreffen. Dieser Ansatz erscheint indes kaum ein sinnvoller Weg zu sein. Die unausweichliche Folge wäre, dass z.B. im Falle des Bundes zwei Rechnungssysteme parallel aufrecht erhalten werden müssten: die Kameralistik in der Haushaltsplanung und die Doppik/EPSAS in der Rechnungslegung. Dies hat zur Konsequenz, dass sich die Betriebskosten für das Haushalts- und das Rechnungswesen unnötigerweise deutlich erhöhen.

Ferner ist zu hinterfragen, inwiefern es sachlich sinnvoll sein kann, die Haushaltsplanung außen vor zu lassen - zumal der Haushaltsplan noch immer das wichtigste Steuerungsinstrument einer öffentlichen Einheit darstellt. Es besteht die Gefahr, dass zwar viel Geld in eine Haushaltsreform gesteckt wird, die Entscheidungen der öffentlichen Amts- und Mandatsträger durch die Reform jedoch nicht verbessert werden und weiter in zahlungs-/inputorientierten Dimensionen gedacht wird.

Es erscheint insofern nicht praktikabel, nur das Rechnungswesen zu modernisieren. Vielmehr sollte - wie dies in Deutschland auch schon auf kommunaler Ebene praktiziert wird - der Ansatz der Integrierten Verbundrechnung (IVR) gewählt werden, der sowohl ein doppisches Haushaltswesen als auch ein darauf abgestimmtes doppisches Rechnungswesen vorsieht. Gerade vor dem Hintergrund dessen, dass mit der Umstellung des Rechnungswesens viele große Kostenblöcke des Einführungsprozesses einer IVR (z.B. Softwareumstellung, Vermögenserfassung und -bewertung, Schulungen für Mitarbeiter und Mandatsträger) ohnehin bereits anfallen werden, sollte gleich der Schritt zur IVR gewählt werden. Eine reine Rechnungswesenharmonisierung könnte sich letztlich als teurer Umweg zur IVR herausstellen.

Ein umfangreiches Informationsangebot zum EPSAS-Projekt finden Sie auf EPSAS.eu:

» EPSAS.eu
    Autoren: Andreas Burth, Dennis Hilgers





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger