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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Weitere Artikel » Die Doppik-Einführung: Auch ein Konzept für den Bund?

Die Doppik-Einführung: Auch ein Konzept für den Bund?
Ein Interview mit Otto Fricke (Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages)

20. März 2009



Während zahlreiche Kommunen in Deutschland bereits von der Kameralistik auf die Doppik umgestiegen sind und sich auch in Ländern mit Wahlrecht viele Kommunen für die Doppik entscheiden, zeichnet sich auf Bundesebene ein anderer Weg ab. Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll statt der Doppik eine erweiterte, moderne Kameralistik eingeführt werden.

HaushaltsSteuerung.de sprach hierzu mit Otto Fricke (FDP) (Bild), dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Otto Fricke (FDP)

HaushaltsSteuerung.de: Herr Fricke, der Vorsitz des Haushaltsausschusses ist in Zeiten der Finanzmarktkrise sicher keine einfache Aufgabe. Bleibt da noch genügend Zeit, um außerhalb des Tagesgeschäftes eigene haushaltspolitische Akzente zu setzen?

Fricke: In Zeiten einer solchen Krise, wie wir sie gegenwärtig zu beobachten haben, sind haushaltspolitische Akzente nur im Stillen zu leisten. Die Nachfrage der Medien richtet sich ganz wesentlich auf die großen Probleme, wie Finanzmarkt, HRE und Opel.
Dennoch muss man gerade jetzt als Kontrolleur der Exekutive aufpassen, an welcher Stelle mit weniger Sorgfalt das Steuerzahlergeld ausgegeben wird.

HaushaltsSteuerung.de: Das Bundesfinanzministerium spricht von einer anstehenden Einführung einer „modernen“ erweiterten Kameralistik auf Bundesebene. Auf der kommunalen Ebene entscheiden sich in den Ländern mit Optionsrecht zwischen erweiterter Kameralistik und Doppik die Mehrzahl der Kommunen für die Doppik-Einführung: Scheinbar gilt hier die erweiterte Kameralistik nicht als "modern". Gelten für den Bund hier andere Bedingungen oder Voraussetzungen als für die Kommunen?

Fricke: Die Frage, welches "Bilanzrecht", das Richtige oder das Moderne ist, muss jede Ebene für sich selber entscheiden. Maßgeblich ist dabei, dass es keine Vergleichbarkeit gibt, und dass die entsprechenden "Schnittstellen" im Haushaltsgrundsätzegesetz geregelt sind. Ich persönlich lehne die Doppik ab, da sie insbesondere Möglichkeiten des Parlamentes in einem erheblichen Maße einschränkt, da die Steuerung fast nur noch über abstrakte Zielerklärung etc. erfolgt, während die eigentlichen finanziellen Rahmenbedingungen kaum noch parlamentarisch festgestellt werden können.
Im Übrigen gelten natürlich für den Bund vollkommen andere Bedingungen und Voraussetzungen als für das Haushaltswesen der Kommunen. Dieses gilt sowohl für die Frage der Beschaffung, als auch für die Frage von Investitionen und Ähnlichem.
Schließlich ist noch daran zu erinnern, dass rein verfassungsrechtlich es sich bei den Stadt- und Gemeinderäten nicht um Parlamente handelt, so dass das Haushaltsrecht auch aus diesem Grunde auf kommunaler Ebene anders zu betrachten ist.

HaushaltsSteuerung.de: Mit Einführung der erweiterten Kameralistik wird es auf Bundesebene schwer möglich sein, eine "konsolidierte Konzernbilanz" unter Integration der ausgelagerten Einheiten aufzustellen. Wäre das nicht für die Schaffung von mehr Transparenz zwingend notwendig? Sollte man unter Fortführung dieses Gedankens nicht lieber gleich die Doppik auf Bundesebene einführen?

Fricke: Ich widerspreche ausdrücklich der Behauptung, dass eine konsolidierte Konzernbilanz bei einer erweiterten Kameralistik nicht dargestellt werden kann, dieses ist eine Frage, in welcher Art und Weise der "Erweiterungsteil" dargestellt wird. Hinzu kommt noch, dass durch die Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes auch die "ausgelagerten Einheiten" mit den entsprechenden Schnittstellen haushalterisch versehen werden müssen.

HaushaltsSteuerung.de: Das Bundesfinanzministerium stellt eine Novellierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) noch für diese Wahlperiode in Aussicht. Mittlerweile liegt auch ein Regierungsentwurf dazu vor. Halten Sie ein Gesetz noch in dieser Legislatur für realistisch?

Fricke: Sicherlich ist eine Novellierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes in dieser Legislaturperiode noch möglich. Rein gesetzestechnisch reichen die Fristen hierfür ausdrücklich aus. Ob es politisch opportun ist, weil solche ganz wesentlichen Entscheidungen des Gesetzgebers, auch wenn sie in der Öffentlichkeit wenig Widerhall finden, unter Wahlkampfbedingungen umzusetzen, wage ich jedoch zu bezweifeln. Für mich kommt persönlich noch hinzu, dass die Verankerung eines Top-Down-Prinzips, sowie die Frage der Beteiligung der Parlamente an den maßgeblichen Gremien, die die Feinsteuerung vornehmen (beraten oder mitentscheiden), nicht ausreichend geregelt ist.
Hier muss nun die Koalition sehen, ob sie die Mehrheiten im Bundestag bewegen will und kann. Schließlich darf ich noch daran erinnern, dass in Zeiten der aktuellen Finanzmarktkrise und auch der damit verbundenen Haushaltskrise, man sich überlegen muss, inwieweit die Erfahrung, die wir jetzt gerade machen, nicht noch in das Haushaltsgrundsätzegesetz einfließen sollten.

HaushaltsSteuerung.de: Bedingt durch die Doppik-Einführung haben viele Kommunen Probleme bei Bedienung der Finanzstatistik. Was kann getan werden, damit die Werthaltigkeit und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Daten der Finanzstatistik nicht verloren gehen? Können Sie sich vorstellen, dass der Bund und insbesondere die Länder intervenieren werden (z.B. in Gestalt einer Harmonisierung der kommunalen Kontenrahmen), wenn die kommunale Ebene die Probleme bei Bedienung der Finanzstatistik nicht in den Griff bekommt?

Fricke: Die durch die Doppik bedingte Problematik einer nachvollziehbaren Finanzstatistik wurde von sehr vielen Sachkundigen vor Jahren noch bestritten. Für mich zeigt es aber deutlich, wie komplex einerseits die Materie ist und wie gefährlich es andererseits ist, wenn man der Exekutive im "Bilanzrecht" so viel Freiraum lässt.
Um eine ordnungsgemäße Finanzstatistik zu ermöglichen, brauche ich gerade eine klare Schnittstellendefinition oder um es herunter zu brechen, einen klaren Kontenrahmen, so wie ich es ja auch von privaten Unternehmen verlange.
Daher würde ich persönlich, eine Entscheidung meiner Fraktion gibt es hierzu noch nicht, unter einer gewissen Befristung, den Kommunen noch die Möglichkeit geben, die Probleme der Finanzstatistiken in den Griff zu bekommen, sollte dies nicht möglich sein, müsste dann eine Vereinheitlichung erfolgen. Anmerken möchte ich aber auch hier, dass gerade die unterschiedliche Herangehensweise der Kommunen an die Fragen des kommunalen Kontenrahmens genau zeigt, wie sehr das Bilanzrecht "missbraucht" wird, um die jeweils gewünschten Zahlen besser darstellen zu können. Wie gut die Doppik wirklich ist, wird sich für viele Städte und Kommunen erst Ende des Jahres 2010 zeigen, wenn Rückstellungen, Rücklagen und ähnliche "imaginäre Posten" nicht mehr der Realität entsprechen können.




©  Andreas Burth, Marc Gnädinger