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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschreibungsquote

Die Abschreibungsquote ist eine Kennzahl, die das Verhältnis der gesamten bilanziellen Abschreibungen zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen anzeigt.

Formel: Abschreibungsquote

Die Abschreibungsquote gibt an, welchen Teil die bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Da es sich bei bilanziellen Abschreibungen um weitestgehend fixe Aufwendungen handelt, kann die Gebietskörperschaft sie kaum abbauen. Eine Abschreibungsquote von 20% gibt folglich einen Hinweis darauf, dass mindestens 20% der gesamten ordentlichen Aufwendungen der Gebietskörperschaft nur geringfügig beeinflussbar sind.

Hierbei ist zu beachten, dass eine geringe Abschreibungsquote auch bedeuten kann, dass das Vermögen bereits größtenteils abgeschrieben ist und das "alte" Anlagevermögen nicht durch neue Anlagen ersetzt wurde. Entsprechend kann es sein, dass eine niedrige Abschreibungsquote einen Hinweis darauf gibt, dass das Vermögen überaltert ist. Möglich wäre ebenfalls, dass Vermögen veräußert wurde.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger