|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ausgaben, überplanmäßige
Als überplanmäßige Ausgaben bezeichnet man in der
Kameralistik alle im Rahmen des
Haushaltsvollzugs aus
sachlich und zeitlich unabweisbaren Gründen zu leistenden Ausgaben,
welche die im Haushaltsplan veranschlagten
Ausgaben für den betreffenden Titel/Verwendungszweck
überschreiten.
Überplanmäßige Ausgaben dürfen lediglich geleistet werden, sofern an anderer Stelle Ausgaben gekürzt oder
entsprechende Mehreinnahmen realisiert werden können.
|
|