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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgaben, überplanmäßige

Als überplanmäßige Ausgaben bezeichnet man in der Kameralistik alle im Rahmen des Haushaltsvollzugs aus sachlich und zeitlich unabweisbaren Gründen zu leistenden Ausgaben, welche die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für den betreffenden Titel/Verwendungszweck überschreiten.

Überplanmäßige Ausgaben dürfen lediglich geleistet werden, sofern an anderer Stelle Ausgaben gekürzt oder entsprechende Mehreinnahmen realisiert werden können.

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "Notbewilligung"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder (inkl. Haushaltsrechnungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger