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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Eigengesellschaft
Eigengesellschaften sind rechtlich und wirtschaftlich aus der Kommunalverwaltung ausgegliederte GmbHs oder AGs, an denen
die jeweilige Kommune 100% der Anteile hält.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses im neuen doppischen
Haushaltsrecht werden die finanzwirtschaftlichen
Informationen der Eigengesellschaften mit denen der Kernverwaltung konsolidiert.
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