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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Entgeltprinzip
Dem Entgeltprinzip (auch: Äquivalenzprinzip) zufolge werden
öffentlich-rechtliche Abgaben als Gegenleistung für erbrachte
öffentliche Leistungen erhoben.
Öffentlich-rechtliche Abgaben, die aufgrund des Entgeltprinzips erhoben werden, sind z.B.
Beiträge und
Gebühren.
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