Grundsatz der Steigerungsfähigkeit des Steueraufkommens
Der Grundsatz der Steigerungsfähigkeit des
Steueraufkommens ist ein
fiskalisch-budgetärer Besteuerungsgrundsatz. Er fordert, dass der Steuergesetzgeber im Bedarfsfall in der Lage sein muss, durch einzelne Maßnahmen/Gesetzänderungen die
Steuereinnahmen zu erhöhen.
Der Grundsatz der Steigerungsfähigkeit des Steueraufkommens ist hierbei insb. in Kombination mit dem
Grundsatz der Ausreichendheit der Steuererträge zu verstehen. So muss das Steuersystem die Möglichkeit offen lassen, gesteigerte
Ausgabebedarfe durch gesteigerte Einnahmen zu decken, um so wiederum dem Grundsatz der Ausreichendheit der Steuererträge Rechnung tragen zu können.